Seit Oktober 2024 hast du als Mieter ein rechtlich verankertes Recht auf ein Balkonkraftwerk, daher dürfen Vermieter nur noch in Ausnahmefällen ablehnen und genau das ändert alles für dich.
JA, Balkonkraftwerke sind in Mietwohnungen erlaubt. Seit dem Solarpaket I (Juli 2024) gelten sie als privilegierte bauliche Veränderung nach § 554 BGB. Das bedeutet: Vermieter müssen grundsätzlich zustimmen, Ablehnung nur bei triftigem Grund (z.B. Statik, Denkmalschutz). Selbstinstallation ist erlaubt (kein Fachbetrieb nötig), Anmeldung nur im Marktstammdatenregister erforderlich.
Aber Vorsicht: Viele Vermieter nutzen überzogene Auflagen oder passive Blockade. Wie du dein Recht durchsetzt und welche Auflagen du nicht akzeptieren musst, erfährst du in diesem Leitfaden. (Keine Rechtsberatung)
Ist ein Balkonkraftwerk in einer Mietwohnung erlaubt?
Lass mich dir zum Anfang die gute Nachricht geben: Das Gesetz ist jetzt auf deiner Seite! Was früher ein Glücksspiel war, ob dein Vermieter zustimmt oder nicht, ist heute eine ziemlich klare Sache. Am 5. Juli 2024 hat der Bundestag nämlich eine Gesetzesänderung beschlossen, die Balkonkraftwerke zu einer sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen macht. Das klingt erstmal verwirrend juristisch, bedeutet aber konkret, dass dein Vermieter nicht mehr einfach „Nein“ sagen kann, weil ihm die Optik nicht gefällt oder er generell gegen Solaranlagen ist.
Was hat sich konkret geändert?
Vor 2024: Dein Vermieter konnte die Installation eines Balkonkraftwerks einfach grundlos ablehnen. Du hattest praktisch kein direktes Recht, eigenen Solarstrom zu erzeugen. Sehr viele Mieterinnen und Mieter bekamen Absagen mit Begründungen wie „passt nicht zum Gebäude“ oder „zu viel Aufwand“, meist völlig willkürlich.
Ab Juli 2024: Mit der Änderung des § 554 BGB im Rahmen des Solarpakets I wurde die Installation von Steckersolaranlagen privilegiert. Das bedeutet im Klartext, dass dein Vermieter einen triftigen Grund nennen muss um abzulehnen. Dieser Grund muss nachvollziehbar und nachweisbar sein!
Du hast jetzt rechtlichen Anspruch darauf, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.
Was bedeutet „privilegierte bauliche Veränderung“?
Ähnlich wie bei einer Rollstuhlrampe oder einer E-Auto-Ladestation gilt auch für Balkonkraftwerke, dass sie einem höheren Zweck dienen, dem Klimaschutz oder der Energiewende. Der Gesetzgeber hat damit erkannt, dass diese Anlagen so wichtig sind, dass sie nicht an der Willkür einzelner Vermieter scheitern dürfen.
Das heißt jetzt aber nicht gleichzeitig, dass du einfach ohne Rücksprache installieren darfst. Du musst deinen Vermieter trotzdem vorher schriftlich informieren und um eine Zustimmung bitten. Der entscheidende Unterschied ist, dass er nur noch ablehnen kann, wenn tatsächliche sachliche Gründe dagegen sprechen.
Was du rechtlich beachten musst
Als Mieter hast du drei Pflichten, bevor du dein Balkonkraftwerk anbringst:
Rechtliche Pflichten vor der Installation
- Schriftliche Anfrage: Du musst deinem Vermieter dein Vorhaben schriftlich mitteilen. E-Mail reicht, aber ich empfehle dir zusätzlich einen Brief per Post – das schafft Verbindlichkeit.
- Technische Details vorlegen: Dein Vermieter darf wissen, was da montiert wird. Das bedeutet: Datenblatt des Moduls (wie viel Watt?), Montageart (Geländer oder Wand?), und idealerweise ein Foto, wie es aussehen wird.
- Versicherungsnachweis bereitstellen: Dein Vermieter kann verlangen, dass du nachweist, dass deine Haftpflichtversicherung Schäden durch das Balkonkraftwerk abdeckt. Das ist eine zulässige Auflage – und ehrlich gesagt auch sinnvoll für dich selbst.
Die technischen Rahmenbedingungen 2025
Seit 2024 gelten vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke. Das Wichtigste für dich:
Wechselrichter-Leistung
Maximal 800 Watt Einspeisung ins Stromnetz ohne komplizierte Genehmigungen
Modulleistung
Bis zu 2.000 Watt Modulleistung erlaubt (Wechselrichter drosselt auf 800W)
Anmeldung
Nur im Marktstammdatenregister (10 Min online). Netzbetreiber-Anmeldung entfällt seit Mai 2024
Das Gesetz gibt dir also nicht nur das Recht, sondern vereinfacht auch die Bürokratie massiv. Jetzt geht es darum, dein Recht auch durchzusetzen. Genau dabei werde ich dir in den nächsten Abschnitten helfen.
Darf ich als Mieter ein Balkonkraftwerk installieren?
Die kurze Antwort lautet: Ja, in den allermeisten Fällen darfst du. Aber wie bei jedem Gesetz gibt es Ausnahmen und Grenzfälle. Lass mich dir ein einfaches Ampelsystem zeigen, mit dem du sofort erkennst, wo du stehst.
Ja, in diesen Fällen ist die Installation problemlos möglich
Wenn du einen Balkon, eine Terrasse oder einen Garten hast und folgende Punkte zutreffen, steht deinem Balkonkraftwerk praktisch nichts im Weg:
Standard-Situation: Du wohnst in einem normalen Mehrfamilienhaus. Baujahr nach 1970. Dein Balkon ist stabil und aus Beton oder Stahl. Ein Standard-Balkonkraftwerk mit zwei Modulen wiegt etwa 20-25 Kilogramm. Das ist weniger als drei volle Getränkekisten. Kein moderner Balkon hat damit Probleme.
Keine Denkmalschutz-Auflagen: Dein Gebäude steht nicht in der Denkmalliste, oder dein Balkon ist zum Innenhof ausgerichtet (dazu später mehr). Die meisten Wohngebäude in Deutschland sind zum Glück nicht denkmalgeschützt… also keine Sorge.
Standard-Montage: Du planst, die Module am Balkongeländer zu befestigen. Mit speziellen Halterungen, die einfach eingehängt oder festgeschraubt werden. Keine großen Bohrungen in die Fassade oder Verändern der Bausubstanz.
Beispiel aus der Praxis: Du wohnst in einer Neubau-Wohnung. 4. Obergeschoss, mit einem Südbalkon von 3 mal 1,2 Metern. Dein Gebäude ist von 2015. Es hat keinen Denkmalschutz. Du möchtest zwei Module à 400 Watt mit schwarzer Rahmenfarbe am Geländer montieren.
Ja, aber mit Auflagen
In diesen Situationen ist die Installation meist möglich, aber es gibt spezielle Besonderheiten zu beachten:
Denkmalschutz Innenhof: Das Gebäude in dem du Wohnst steht unter Denkmalschutz, aber dein Balkon zeigt nicht zur Straße, sondern zum Innenhof. Dann gilt meistens, was von der Straße nicht sichtbar ist, wird oft genehmigt. Du musst jedoch eine Anfrage bei der Unteren Denkmalschutzbehörde stellen.
Eigentümergemeinschaft (WEG): Wenn dein Vermieter selbst nur Eigentümer einer Wohnung ist und das Haus einer WEG gehört, brauchst du zusätzlich zur Vermieter-Zustimmung auch einen WEG-Beschluss. Die gute Nachricht ist aber, dass seit 2024 Balkonkraftwerke auch im Wohnungseigentumsgesetz privilegiert sind. Die WEG darf also nicht pauschal ablehnen. Sie muss berechtigte Vorgaben machen (z.B. zur einheitlichen Optik).
Beispiel aus der Praxis: Du wohnst in einem Altbau von 1920. Der steht unter Denkmalschutz. Dein Balkon zeigt zum begrünten Innenhof, der von der Straße aus nicht einsehbar ist. Dein Vermieter ist einverstanden, aber du brauchst noch eine Bestätigung der Denkmalschutzbehörde.
Nein, in diesen Fällen wird es schwierig
Es gibt tatsächlich Situationen, in denen selbst das neue Gesetz dir nicht hilft:
Statik nicht ausreichend: Dein Balkon ist marode, hat sichtbare Risse, oder es handelt sich um einen filigranen Schmuckbalkon aus dem 19. Jahrhundert. Wenn ein Statiker (den der Vermieter beauftragen muss, nicht du!) nachweist, dass die zusätzlichen 20 Kilogramm problematisch sind, ist eine Ablehnung berechtigt.
Dein Vermieter kann aber nicht einfach behaupten, die Statik sei ein Problem! Er muss das durch ein Gutachten belegen. In der Praxis sind echte Statik-Probleme extrem selten in Deutschland.
Denkmalschutz Straßenseite + Behörde lehnt ab: Dein Gebäude steht unter Denkmalschutz, dein Balkon zeigt zur Hauptstraße, und die Denkmalschutzbehörde lehnt nach Prüfung ab. Hier endet leider auch dein rechtlicher Anspruch. Der Denkmalschutz steht in Deutschland sehr hoch, und das Gesetz erkennt das an.
Beispiel aus der Praxis: Du wohnst in einem denkmalgeschützten Gründerzeithaus von 1880 an der Hauptstraße einer Altstadt. Die Fassade ist historisch bedeutsam, und die Denkmalschutzbehörde lehnt deine Anfrage ab, weil die Module das Erscheinungsbild beeinträchtigen würden.
Darfst man ein Balkonkraftwerk wirklich selbst installieren?
Jetzt wird es super interessant! Hier höre ich oft von vielen Missverständnissen. Die klare Antwort ist: Ja, du darfst dein Balkonkraftwerk selbst installieren. Balkonkraftwerke sind als „Plug & Play“-Geräte konzipiert, also genau dafür wurden sie ja entwickelt.
Was dein Vermieter NICHT verlangen darf
- Installation nur durch einen Fachbetrieb (unverhältnismäßig teuer)
- Elektriker-Prüfung auf deine Kosten ohne konkrete Sicherheitsbedenken
- Nachweis der MaStR-Eintragung VOR der Installation (Anmeldung erfolgt NACH Inbetriebnahme)
Was dein Vermieter verlangen darf
- Fotos nach der Installation zur Dokumentation
- Nachweis der VDE-Norm VDE-AR-N 4105 (steht im Datenblatt)
- Versicherungsnachweis (Haftpflichtversicherung greift)
Balkonkraftwerke haben einen normalen Schuko-Stecker. Du kannst sie einfach in eine haushaltsübliche Steckdose stecken, und fertig. Dafür ist kein ausgebildeter Elektriker notwendig. Die Technik ist so konstruiert, dass sie sicher ist. Sogar wenn du kein Experte bist.
In meinen Jahren als Prüfer habe ich hunderte solcher Anlagen gesehen. Die häufigsten „Fehler“ waren fast immer zu locker montierte Halterungen (einfach nachziehen!) oder vergessene Anmeldung beim Marktstammdatenregister. Beides keine wirklichen Sicherheitsprobleme.
Vermieter überzeugen: So stellst du die Anfrage richtig [+ Mustervorlage]
Jetzt kommen wir zum entscheidenden Punkt: Wie sprichst du deinen Vermieter an, damit er zustimmt? Ich habe über die letzten Jahren dutzende Anfragen gesehen. Manche führten sofort zum Erfolg, andere eskalierten komplett unnötig. Doch der Unterschied lag fast immer in der Art der Kommunikation.
Die Psychologie deines Vermieters verstehen
Bevor du die Anfrage schreibst, versetze dich kurz in die Lage deines Vermieters. Was geht ihm durch den Kopf, wenn er von deinem Plan hört?
Hauptangst Nr. 1
Schaden am Gebäude: „Was, wenn das Modul runterfällt? Was, wenn die Montage die Fassade beschädigt?“
Hauptangst Nr. 2
Haftung: „Wenn da was passiert? Bin ich dann verantwortlich? Kann mich jemand verklagen?“
Sekundäre Sorge
Ästhetik: „Das Gebäude soll ordentlich aussehen, nicht wie ein Flickenteppich.“
Deine Aufgabe ist es jetzt, diese Ängste proaktiv zu entkräften. Und da bevor er sie überhaupt aussprechen kann!
Die 5-Punkte-Anfrage-Strategie
Ich zeige dir jetzt einen Aufbau, die sich in meiner Jahrelangen Erfahrung als Solarexperte bewährt hat. Benutze es gerne und pass es an deine Situation an:
Punkt 1: Freundlicher Einstieg und Rechtslage nennen
Starte höflich, aber selbstbewusst. Du bittest nicht um einen Gefallen! Du informierst über dein Recht.
Beispiel:
„Sehr geehrte Frau Müller / Sehr geehrter Herr Schmidt,
ich hoffe, es geht Ihnen gut. Ich möchte Sie über meine Absicht informieren, auf meinem Balkon ein Balkonkraftwerk zu installieren. Gemäß § 554 BGB habe ich als Mieter seit Juli 2024 einen Anspruch auf die Installation von Steckersolaranlagen, sofern keine sachlichen Gründe dagegen sprechen.“
Punkt 2: Technische Details transparent machen
Zeige, dass du weißt, was du tust. Das schafft Vertrauen.
Beispiel:
„Konkret plane ich folgende Anlage:
– 2 Solarmodule mit je 400 Wp Leistung (Gesamtleistung: 800 Wp)
– Wechselrichter mit 800 Watt Ausgangsleistung
– Montage: Am Balkongeländer mittels Edelstahl-Halterungen (keine Bohrungen in die Fassade erforderlich)
– Farbe: Schwarz-matt, für ein dezentes Erscheinungsbild
– Norm: Die Anlage entspricht der VDE-AR-N 4105 und ist für den Betrieb durch Laien zugelassen
Die Montage erfolgt rückstandsfrei und kann bei einem Auszug ohne Beschädigung der Bausubstanz entfernt werden.“
Punkt 3: Versicherung proaktiv anbieten
Nimm deinem Vermieter dirket die Haftungssorgen.
Beispiel:
„Anbei finden Sie den Nachweis meiner Haftpflichtversicherung, die Schäden durch Balkonkraftwerke ausdrücklich mitversichert (Deckungssumme: 5 Millionen Euro). Sollten Sie weitere versicherungstechnische Nachweise benötigen, stelle ich diese gerne zur Verfügung.“
Punkt 4: Ästhetik berücksichtigen
Zeige, dass du mitdenkst.
Beispiel:
„Ich habe bewusst schwarz-matte Module gewählt, die sich harmonisch in das Erscheinungsbild des Gebäudes einfügen. Falls Sie Wünsche bezüglich der genauen Positionierung haben (z.B. mittig am Geländer statt seitlich), komme ich dem gerne nach.“
Punkt 5: Frist setzen (freundlich, aber bestimmt)
Dein Vermieter soll nicht aussitzen können.
Beispiel
„Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bis zum [Datum in 14 Tagen] eine Rückmeldung geben könnten. Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung und kann bei Bedarf auch ein persönliches Gespräch vereinbaren.
Mit freundlichen Grüßen,
[Dein Name]“
Was du der Anfrage unbedingt beilegen solltest
Eine vollständige Anfrage enthält nicht nur den Brief, sondern auch Unterlagen, die deinem Vermieter die Entscheidung erleichtern:
Dokumente für die Anfrage
- Technisches Datenblatt des Balkonkraftwerks (zeigt die genauen Spezifikationen)
- Foto des gewählten Modells (damit er sieht, wie es aussieht)
- Montageplan (eine Skizze oder Herstelleranleitung, wie die Befestigung funktioniert)
- Versicherungsnachweis (Kopie deiner Haftpflichtpolice mit Bestätigung, dass Balkonkraftwerke abgedeckt sind)
Je vollständiger deine Unterlagen, desto professioneller wirkst du und desto schwerer fällt es deinem Vermieter, mit fadenscheinigen Argumenten abzulehnen.
Wann darf der Vermieter ein Balkonkraftwerk ablehnen?
Auch wenn das Gesetz klar auf deiner Seite ist gibt Situationen, in denen es deinem Vermieter tatsächlich berechtigt ist, Nein zu sagen. Aber die Hürden dafür sind hoch. Lass mich dir erklären, was legitim sein könnte und was nicht.
Statik ist nicht ausreichend
Das ist der häufigste vorgeschobene Grund, aber auch der, bei dem Vermieter am meisten nachweisen müssen. Statik-Bedenken sind nur dann berechtigt, wenn dein Balkon tatsächlich strukturelle Probleme hat. Das betrifft vor allem:
- Altbauten vor 1950 mit maroden Balkonen
- Schmuckbalkone aus Gusseisen (oft nur 30-50 cm tief)
- Balkone mit sichtbaren Rissen im Beton oder Rostschäden an der Stahlarmierung
Ein modernes Balkonkraftwerk wiegt komplett montiert etwa 20-25 Kilogramm. Das ist weniger als zwei Bierkästen oder ein mittelgroßer Hund. Jeder normale Balkon hält das problemlos aus.
Die Beweislast liegt beim Vermieter!
Dein Vermieter kann nicht einfach behaupten, die Statik sei ein Problem. Er muss das durch ein Statik-Gutachten nachweisen und zwar auf seine eigenen Kosten. Ein seriöses Gutachten kostet zwischen 300 und 800 Euro. Wenn dein Vermieter mit Statik argumentiert, verlange die Einsicht ins Gutachten. Gibt es kein Gutachten? Dann ist die Ablehnung unbegründet.
Falls die Statik wirklich grenzwertig ist, gibt es leichtere Alternativen. Flexible, dünne Module wiegen nur 5 bis 7 kg pro Stück statt 15 bis 20 kg. Oder du montierst einfach nur ein Modul statt zwei.
Denkmalschutz (straßenseitig)
Denkmalschutz ist einer der wenigen Gründe, bei denen selbst das neue Gesetz seine Grenzen hat. Der Schutz historischer Bausubstanz steht in Deutschland sehr hoch. Aber natürlich ist nicht jedes alte Gebäude automatisch geschützt. Es muss in der offiziellen Denkmalliste deines Bundeslandes eingetragen sein. Das kannst du online prüfen.
- Bayern: BayernAtlas Denkmal
- NRW: Denkmalschutz-Portal
- Berlin: Landesdenkmalamt-Datenbank
Und sogar wenn dein Gebäude in der Liste steht, kommt es auf die Details an:
Balkon zur Straße: Wenn dein Balkon von der Straße aus sichtbar ist und das äußere Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Gebäudes verändert wird, brauchst du eine Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde.
Balkon zum Innenhof: Was von der Straße nicht sichtbar ist, wird oft genehmigt. Ich habe mehrere Fälle gesehen, wo Innenhof-Balkone in denkmalgeschützten Gebäuden problemlos bestückt wurden.
Der Prozess:
Denkmalschutz-Genehmigung beantragen
- Du stellst einen formlosen Antrag bei der Unteren Denkmalschutzbehörde (zuständig ist deine Stadt oder dein Landkreis)
- Du reichst Fotos, technische Daten und idealerweise eine Visualisierung ein (wie wird es aussehen?)
- Die Behörde prüft (Bearbeitungszeit: 4-8 Wochen)
- Du bekommst einen Bescheid (Genehmigung oder Ablehnung)
Tipp von mir: Wähle schwarz-matte oder full black Module. Die fallen kaum auf, vor allem aus der Entfernung. Ich habe erlebt, dass Denkmalschutzbehörden bei dezenten Modulen eher genehmigen als bei den typischen blau-glänzenden.
Konkrete Sicherheitsbedenken
Dein Vermieter darf Sicherheitsbedenken geltend machen jedoch nur, wenn sie konkret begründet sind.
Doch was ist ein legitimes Sicherheitsbedenken?
Beispiel 1: „Die elektrische Anlage im Haus ist von 1975, es gibt keine FI-Schutzschalter im Sicherungskasten und ich habe Sorge vor Kurzschlüssen.“
Das ist ein nachvollziehbarer Einwand. Du kannst anbieten, auf deine Kosten einen Elektriker die Hausinstallation prüfen zu lassen. Wenn der grünes Licht gibt, fällt der Einwand weg.
Beispiel 2: „Dein Balkon liegt über der Haupteingangstür. Wenn das Modul runterfällt, kann jemand verletzt werden.“
Auch das ist ein berechtigtes Argument. Du kannst besonders sichere Montagesysteme mit doppelter Sicherung verwenden oder bringst das Modul an einer anderen Stelle an (z.B. Geländer-Innenseite statt Außenseite).
Unzulässige Sicherheitsargumente
- „Balkonkraftwerke sind generell brandgefährlich.“ (Zu pauschal. Wenn das stimmen würde, wären sie nicht zugelassen.)
- „Ich habe gehört, dass Steckersolargeräte Stromschläge verursachen können.“ (Moderne Wechselrichter haben NA-Schutz – sie schalten ab, sobald das Netz getrennt wird.)
- „Das wurde noch nie gemacht, deshalb ist es unsicher.“ (Fehlender Präzedenzfall ist kein Sicherheitsargument.)
Dein Vermieter muss nachweisen, warum deine konkrete Anlage in deiner konkreten Wohnung ein Sicherheitsrisiko darstellt. Allgemeine Bedenken reichen nicht.
Was ist KEINE legitime Ablehnung?
Jetzt wird es interessant, denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Viele Vermieter versuchen es mit Argumenten, die rechtlich nicht haltbar sind:
Falls dein Vermieter mit solchen Argumenten kommt, hast du starke rechtliche Argumente auf deiner Seite. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Was passiert wenn du ausziehst?
Das ist eine Frage, die viele Mieter immer erst kurz vor dem Umzug stellen. Am besten solltest du sie jetzt schon klären. Was passiert mit deinem Balkonkraftwerk, wenn du ausziehst?
Die Rechtslage ist hier eigentlich klar, aber es gibt praktische Lösungen, die für alle Beteiligten besser sein können.
Die Grundregel: Rückbaupflicht
Als Mieter bist du verpflichtet, die Wohnung bei Auszug im ursprünglichen Zustand zurückzugeben. Das heißt: Du musst dein Balkonkraftwerk abbauen und mitnehmen.
Das umfasst:
- Die Module entfernen
- Die Halterungen abschrauben
- Bohrlöcher verschließen (falls du welche gemacht hast)
- Den ursprünglichen Zustand des Balkons wiederherstellen
Die einzige Ausnahme ist wenn dein Vermieter auf den Rückbau verzichtet. Das muss er dir das aber schriftlich bestätigen.
Du nimmst das Balkonkraftwerk mit
Das ist der Standard-Fall. Du baust ab, verpackst die Module, und nimmst sie einfach mit in dein neues Heim.
Vorteile
- Du behältst deine Investition
- In der neuen Wohnung kannst du direkt weitermachen (nach erneuter Vermieter-Anfrage!)
Nachteile
- Aufwand beim Abbau
- Eventuell passt die Montage in der neuen Wohnung nicht (anderer Balkon-Typ)
Übernahme durch den Nachmieter
Das ist oft eine der elegantesten Lösungen. Der neue Mieter übernimmt einfach dein Balkonkraftwerk und zahlt dir den Restwert aus.
Eine faire Formel dafür ist:
Restwert = (Anschaffungspreis / 30 Jahre) × verbleibende Jahre
Die meisten Hersteller geben 25-30 Jahre Leistungsgarantie. Daher rechne ich mit 30 Jahren Nutzungsdauer.
Beispiel: Du hast 600 Euro bezahlt und die Anlage ist 3 Jahre alt, damit ist die verbleibende Lebensdauer 27 Jahre.
Restwert = (600 € / 30) × 27 = 540 Euro
Übernahme durch Nachmieter organisieren
- Du sprichst mit dem Nachmieter: „Ich habe hier ein Balkonkraftwerk installiert. Interesse, es zu übernehmen?“
- Ihr einigt euch auf einen Preis (oft etwas unter dem rechnerischen Restwert, z.B. 500 Euro)
- Ihr schreibt einen privaten Kaufvertrag
- Wichtig: Informiere deinen Vermieter über die Übernahme (er muss zustimmen, da es ja „seine“ Wohnung betrifft)
- Der Nachmieter meldet die Anlage im Marktstammdatenregister auf seinen Namen um
Übernahme durch den Vermieter
Manchmal möchte der Vermieter sogar selbst das Balkonkraftwerk übernehmen. Weil es den Wert der Immobilie steigert oder weil er selbst einziehen will. Dein Vermieter zahlt dir den Restwert (siehe Berechnung oben). Das ist die fairste Lösung, da du ja für die Anlage bezahlt hast.
Häufig gestellte Fragen
Brauche ich die Zustimmung meines Vermieters?
Darf der Vermieter Installation durch einen Fachbetrieb verlangen?
Was tun, wenn der Vermieter nicht antwortet?
Muss ich das Balkonkraftwerk anmelden?
Welche Versicherung brauche ich?
Kann ich mehrere Balkonkraftwerke installieren?
Fazit: So sicherst du dein Recht auf Solarstrom
Du hast jetzt alle Werkzeuge in der Hand, um dein Balkonkraftwerk zu installieren. Rechtlich sauber, finanziell sinnvoll und konfliktfrei!
Balkonkraftwerke sind mehr als nur eine Möglichkeit deine Stromkosten zu senken. Sie sind ein Symbol dafür, dass du als Mieter aktiv zur Energiewende beitragen kannst und das ganz unabhängig davon, ob du ein eigenes Haus besitzt oder nicht.
Ja, es kann sein, dass du auf Widerstand triffst. Manche Vermieter sind skeptisch, manche nutzen Tricks, um zu verzögern. Aber du hast jetzt das Wissen und die Werkzeuge, um dein Recht durchzusetzen.







