Du hast Tausende Euro in Solar investiert. Vielleicht sogar von der Rente. Und jetzt plant die Bundesnetzagentur, dich dafür extra zur Kasse zu bitten.
Was genau hinter dem AgNES-Plan steckt, warum die offizielle Zahl kleiner klingt als sie sich anfühlt und wen dieser Plan überraschenderweise gar nicht trifft, erfährst du hier.
Was die BNetzA gerade plant
AgNES klingt wie der Name einer harmlosen alten Dame. Nett, unauffällig, völlig ungefährlich. Hinter dem Kürzel für Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom steckt aber die größte Reform der Netzentgelte seit Jahren.
Der Auslöser war ein EuGH-Urteil aus 2021, das Deutschland zwang, die alten Spielregeln grundlegend zu überarbeiten. Bis Ende 2028 läuft die bisherige Grundlage aus. Was danach gilt, legt die Bundesnetzagentur gerade fest. Rahmenfestlegung ist für Ende 2026 geplant, in Kraft treten soll das Ganze am 01.01.2029.
Noch läuft die Konsultation. Noch ist nichts final beschlossen. Aber was die Behörde für dich plant, ist schon bekannt.
01.01.2029
Frühestes Inkrafttreten der AgNES-Reform
37 Mrd. €/Jahr
Gesamtvolumen der Netzentgelte in Deutschland
Wer hier wirklich draufzahlt
Was plant die BNetzA konkret? PV-Besitzer sollen künftig einen höheren Grundpreis fürs Netz zahlen, offiziell „unter 100 Euro im Jahr“. BNetzA-Präsident Klaus Müller begründet das mit einem Gebot der Fairness, weil auch PV-Besitzer das Netz nutzen, wenn die Sonne nicht scheint.
Das klingt nur vernünftig, bis du dir die andere Seite der Rechnung anschaust. Haushalte ohne PV sparen durch die Reform etwa 6 Euro im Jahr, also gerade mal 50 Cent im Monat. PV-Besitzer zahlen bis zu 100 Euro mehr. Ein YouTube-Kommentar mit 345 Likes fasst es zusammen. „Alle, die ihr eigenes Obst und Gemüse im Garten anbauen, zahlen Strafgebühr an den Einzelhandel.“
So sieht die BNetzA-Fairness aus
Quelle: BNetzA Pressemitteilung 27.05.2026
Wenn du ein Balkonkraftwerk hast, brauchst du vor AgNES keine Angst
Nicht jeder Solarbesitzer ist gleich betroffen. Die höhere Grundgebühr gilt für Prosumer mit Photovoltaikanlage auf dem Dach, die Strom ins Netz einspeisen und dafür gemessen werden.
Wer ein Balkonkraftwerk betreibt, ist raus. Die BNetzA hat Steckersolaranlagen in ihrer Pressemitteilung explizit ausgenommen, schwarz auf weiß. Auch Heimspeicher in der Niederspannung sind nicht betroffen.
Wer heute in ein Balkonkraftwerk investiert, umgeht diese Mehrkosten komplett und spart trotzdem am Strompreis. Alle Balkonkraftwerke bei Solarscouts fallen nicht unter die neue AgNES-Regelung.
Bin ich von AgNES betroffen?
Der Besitz wird bestraft, nicht das Verhalten
Dem Stromnetz ist es egal, ob du Solarpanele auf dem Dach hast. Was das Netz unter Druck setzt, sind Lastspitzen am Morgen, Einspeisespitzen am Mittag und Engpässe am frühen Abend. Wer zu diesen Momenten flexibel reagiert, entlastet das Netz. Wer es nicht tut, kostet Geld.
Der AgNES-Plan ignoriert genau das. Er bepreist nicht Verhalten, sondern Besitz. Ob jemand mit seiner PV-Anlage das Netz belastet oder entlastet, spielt für die neue Grundgebühr keine Rolle.
„Es geht doch gar nicht um Gerechtigkeit. Es geht darum, Verbraucher möglichst davon abzuhalten, sich unabhängiger zu machen.“
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„Netzbetreiber so: zahle mir das, was ich sonst an dir verdient hätte, wenn du keine PV hättest.“
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„Als nächstes kommt dann das Gasnetz. Alle die auf Wärmepumpe umgestellt haben, müssen sich dann weiterhin am Gasnetz beteiligen.“
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Was du jetzt tun kannst
Eine Petition mit knapp 300.000 Unterschriften läuft bereits, „Finger weg von der Photovoltaik“. Ob sie etwas bewegt, entscheidet die BNetzA bis Ende 2026.
Was passiert mit deiner Stromrechnung, wenn AgNES 2029 kommt und du noch immer komplett vom Netz abhängig bist? Und was wäre anders, wenn du schon heute einen Teil deines Stroms selbst produzierst, mit einer Lösung die explizit aus der Regelung herausfällt?
Bei Solarscouts findest du Balkonkraftwerke, die genau das leisten.









