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Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu Mini Balkonkraftwerken
Darf mein Vermieter ein Mini Balkonkraftwerk verbieten?
Nein, pauschale Verbote sind nicht mehr zulässig. Die Installation von Steckersolargeräten gilt als privilegierte Maßnahme. Vermieter und Eigentümergemeinschaften (WEG) können die Zustimmung nur noch in absoluten Ausnahmefällen (z. B. strenger Denkmalschutz oder gravierende Sicherheitsbedenken) verweigern.
Ist der Anschluss über eine normale Schuko-Steckdose legal?
Ja. Gemäß den aktuellen VDE-Normen und dem Solarpaket I ist der Anschluss eines Mini Balkonkraftwerks mit bis zu 800 Watt Wechselrichter-Leistung über einen haushaltsüblichen Schuko-Stecker absolut legal und sicher. Ein teurer Wieland-Stecker ist nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Wie viel Strom erzeugt ein Mini Balkonkraftwerk?
Ein optimal nach Süden ausgerichtetes 800W Mini Balkonkraftwerk erzeugt in Deutschland durchschnittlich 750 bis 850 kWh Strom pro Jahr. Bei einem Strompreis von 35 Cent/kWh entspricht das einer jährlichen Ersparnis von knapp 300 Euro. Damit amortisiert sich die kompakte Anlage meist innerhalb von 3 bis 4 Jahren.
Muss ich die Mini PV Anlage anmelden?
Ja, aber der Prozess wurde massiv vereinfacht. Sie müssen Ihr Mini Balkonkraftwerk lediglich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme online im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur eintragen. Die Meldung beim lokalen Netzbetreiber entfällt bei Anlagen bis 800W Einspeiseleistung komplett.